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Hausratversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen bei Gewitter oder Einbruch

Eingetragen am 2008/14/07 in Finanzen, Sparen, Versicherung von W. M. Heus

Der Sommer ist nicht nur die schönste Jahreszeit, er birgt auch Gefahren, wie Gewitter oder eine ausgeräumte / verwüstete Wohnung nach der Rückkehr aus dem Urlaub.

Mit Beginn der Ferienzeit sind viele Urlauber bestens gelaunt auf dem Weg zu ihren Ferienorten. Der Erholungseffekt verpufft jedoch in Sekunden für diejenigen, die nach dem Urlaub in eine ausgeraubte und verwüstete Wohnung zurückkehren.

Mit einer Hausratversicherung können Sie auch in der heissesten Jahreszeit “kühlen Kopf” bewahren, denn eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Einbruch, Raub und Vandalismus. Ein guter Versicherungsvertrag schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie auch unterwegs im Urlaub. So wird Ihr Eigentum ebenfalls ersetzt, wenn es im Urlaub aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung gestohlen wird!

Weiterhin sichert eine Hausratversicherung Ihren Hausrat auch bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Überspannung ab. So erhalten Sie im versicherten Schadensfall für Ihre Einrichtung (z. B.: Möbel), für Gebrauchsgegenstände (z. B.: Bekleidung, Geschirr, Waschmaschine), für Verbrauchsgegenstände (z. B.: Lebensmittel) sowie für Ihre Wertsachen einen finanziellen Ausgleich von der Versicherung.

Gerade im Zeitalter der Hochtechnisierung, immer Geräte im Haushalt oder für das Hobby sind elektrisch, ist der Versicherungsschutz gegen Überspannung von eminenter Bedeutung, denn ein Blitz, der mit mehreren tausend Volt in der näheren Umgebung einschlägt und druch Überspannung in Ihrem Haushalt “ankommt”, richtet Schäden von mehreren tausend Euro an, während eine Versicherungspolice mit umfassendem Versicherungsschutz, z.B.: für eine 50-qm-Wohnung, bereits für rund 5 Euro, monatlich online abgeschlossen werden kann.





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Sichern Sie Ihre finanzielle Existenz ab!

Eingetragen am 2008/20/06 in Finanzen, Sparen, Versicherung von W. M. Heus

Per Gesetz ist jeder Mensch verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden!

§ 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden.

Ein Missgeschick kann Ihnen schnell passieren, egal ob beim Radfahren, beim Freizeitußballspiel im Park oder auf der Grillparty bei Ihrem Chef: Glück hat, wer dann sagen kann: „Das übernimmt meine Haftpflicht!“ DAS spart nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld, vor allem, wenn es zu Personenschaden gekommen ist, sprich jemand verletzt wurde und die finanziellen Folgen erheblich sein können. Damit Sie an den Folgen lebenslang lang zu knabbern haben, gibt es die Private Haftpflichtversicherung.

Die Privat-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen die o.g. Risiken ab und ist für jeden verantwortungsbewussten Menschen ein Muss!

Bereits für einer monatlichen Beitrag von 3,20 € kann sich ein Single absichern.

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Bei den Kosten für die Steuerklärungen sparen

Eingetragen am 2008/23/04 in Finanzen, Sparen, Steuern von W. M. Heus

 

Wenn Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen wollen, ersparen sich viel Ärger, wenn Sie einen Fachmann beauftragen. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen, denn die Honorare von Steuerberatern sind alles andere als einheitlich und die Gebührenordnung ist mehr oder minder nur ein grober Rahmen.

Abrechnungen für das Finanzamt erstellen, kann eine nervenaufreibend Angelegenheit sein: Belege müssen gesammelt und geordnet werden, die diversen Steuervordrucke ausgefüllt und die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim zuständigen Amt eingereicht werden. DAS kann man sich ersparen, wenn man die Steuererklärung von einem Experten erstellen lässt. Die Kosten berechnen sich je nach Aufwand, Höhe des Einkommens und Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. An Hilfe mangelt es sicher nicht, denn in Deutschland gibt es mehr als 80.000 Steuerberater und auch etliche hundert Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an.

Bleibt die Gretchenfrage: “Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man professionellen Rat in Anspruch nimmt? Und wie kann man überprüfen, ob man nicht zuviel zahlen muss?

Rentner, Arbeitslose und Arbeitnehmer können sich in steuerlichen Fragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen – vorausgesetzt die sonstigen Einkünfte wie Zins- oder Mieteinnahmen überschreiten eine bestimmte Höchstgrenze nicht. „Die Begrenzung der sonstigen Einkünfte wurde angehoben“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Demnächst können sich auch Rentner und Arbeitnehmer beraten lassen, deren sonstige Einkünfte 13.000 beziehungsweise 26.000 Euro nicht übersteigen. Bisher waren die sonstigen Einkünfte auf 9.000 beziehungsweise 18.000 Euro begrenzt.

Die Hilfe von Lohnsteuerhilfevereinen kann man nur als Mitglied in Anspruch nehmen, die Mitgliedsgebühr richtet sich bei den meisten Vereinen nach der Höhe der Einkünfte. Das Erstellen der Steuererklärung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, ebenso wie Hilfe in allen Steuerfragen. „Auch die Überprüfung des Steuerbescheids ist in den Mitgliedskosten enthalten“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Die Gebühr ist abhängig von Umfang und Schwierigkeit
Anders sieht es aus, wenn ein Steuerberater mit der jährlichen Abrechnung beauftragt wird. Der Steuerberater rechnet die erbrachten Leistungen entweder nach Zeit oder nach Wert ab.

„Die Kosten für die Steuerberaterleistung sind in der Steuerberatergebührenverordnung vorgegeben“, erklärt Regine Kreitz von der Steuerberaterkammer in Berlin.

Die Gebühren orientieren sich an dem jeweils höheren Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Werbungskosten ergibt, z. B.:

der Steuerberater ermittelt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für eine Privatperson, deren Mieteinnahmen 20.000 Euro betragen, die Werbungskosten liegen darunter, daher beträgt der Gegenstandswert: 20.000 Euro. Laut der Steuerberatergebührenverordnung liegt die dafür fällige Gebühr zwischen 32,20 und 387,60 Euro.

Die tatsächliche Höhe der Kosten, die der Steuerberater dann verrechnet, richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Arbeit, sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten.

„In einem durchschnittlich schwierigen und umfangreichen Fall erhält der Steuerberater im genannten Beispiel 209,95 Euro“, rechnet Steuerexpertin Kreitz vor.

Ausschlaggebend ist, welchen Satz der Steuerberater angewendet hat und ob dieser am unteren oder oberen Rand der Gebührenverordnung liegt. Außerdem hat der Steuerberater Anspruch auf Auslagenersatz, wie Telefonkosten, Papier oder Briefmarken. Wer die Belege vor dem Gang zum Steuerberater selbst ordnet, spart also bares Geld.

 

Letztendlich kann das Finanzamt nur noch an den beruflich veranlassten Steuerberaterkosten in voller Höhe beteiligt werden. Sind die Steuerberaterkosten beruflich und privat veranlasst, können Steuerzahler in jedem Fall 100 Euro steuerlich abrechnen.

„Bis der Bundesfinanzhof entscheidet, sollten Steuerzahler die Steuerberatungskosten weiterhin in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen und nach Erhalt des Steuerbescheids mit Verweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen“, empfiehlt Rauhöft. Aber wann das oberste Finanzgericht entscheidet, ob die beschränkte Abzugsfähigkeit überhaupt rechtens ist, steht noch nicht fest.

Die einfachste und beste Alternative bietet die Erstellung der Steuererklärung über das Internet, denn auch hier gibet es Fachleute zu günstigen Preisen!

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Schuldenfalle: Kredit- und PrePaid-Karten

Eingetragen am 2008/30/03 in Finanzen von W. M. Heus

Der Vergleich im Bereich der Kreditkarten lohnt ganz besonders, da es viele unterschiedliche Angebote mit diversen Zusatzleistungen gibt, von denen man ungemein profitieren kann. Dabei spielt es nicht so eine große Rolle, ob man die Kreditkarte nun privat oder geschäftlich nutzt, sondern eher wo man die Karte nutzen möchte. Ein großer Teil des Zahlungsverkehrs auf Reisen wird nur noch mit Kreditkarten abgewickelt, ob Mietwagen oder Buchung des Hotelzimmers für all diese Faktoren benötigt man eine gültige Kreditkarte. Die meisten Banken bieten ihren Kunden entsprechend ihren monatlichen Einkünften Kreditkartenangebote an, die mit einem entsprechenden Kreditlimit ausgestattet sind. Dieses Kreditlimit orientiert sich in den meisten Fällen am Monatseinkommen und wird mit dem Faktor eins bis drei multipliziert.

Im Gegensatz zu den normalen EC-Bankkarten wird bei einer Kreditkarte das Girokonto nicht direkt mit dem Betrag belastet, sondern nur einmal im Monat nach dem man die Rechnung von seinem Kreditkartenunternehmen erhalten hat. Große Verbreitung haben Kreditkarten erst seit einigen Jahrzehnten, haben sich dann aber in diesem relativ geringen Zeitraum zu einem weltweiten bargeldlosen Zahlungsmittel entwickelt.

Einen ganz anderen Bereich sind Prepaid Kreditkarten, die im eigentlichen Sinne gar keine wirklichen Kreditkarten sind, sondern viel mehr Geldkarten mit einer Aufladefunktion, sprich im Gegensatz zu der klassischen Kreditkarte sind Prepaid Kreditkarten nur mit einer entsprechenden Aufladung nutzbar. So können diese Karten auch von Menschen beantragt werden, die aus welchen Gründen auch immer in der Vergangenheit negative Einträge bei einem der diversen Scoringagenturen gesammelt haben und somit als potenzielle Kunden für eine Kreditkarte ausscheiden. Auch versuchen die Kreditkartenunternehmen mit solchen Angeboten Jugendliche zu gewinnen, um schon so in frühen Jahren eine Kundenbindung aufzubauen die dann später in den Wechsel zu den klassischen Angeboten mündet. Bei der Auswahl seiner geeigneten Kreditkarte sollte man gut vergleichen, dann die diversen Karten bieten ihren Inhabern diverse Zusatzleistungen von Bonuspunkten beim tanken bis hin zu kostengünstigen Flugreisen, oder Geschenke wenn man bestimmte Umsatzziele erreicht.

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